ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Reiseagentur FLORA TOUR spol. s r.o. (nachfolgend nur Allgemeine Bedingungen genannt) konkretisieren die allgemeinen Rechtsvorschriften, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten sind und für alle von der Reiseagentur FLORA TOUR s.r.o. (nachfolgend nur FLORA TOUR genannt) angebotenen Dienstleistungen verbindlich sind. Für vermittelte Dienstleistungen, die von der Reiseagentur FLORA TOUR angeboten werden, gelten, sofern nicht anders angeführt, deren eigene Allgemeine Bedingungen und Beförderungsbedingungen. Diese Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil eines jeden Reisevertrags, Dienstleistungsvertrags und einer jeden Bestellung. Mit der Unterzeichnung des Vertrages oder der Bestellung von Dienstleistungen bestätigen Sie, dass Ihnen alle hier veröffentlichten Bedingungen bekannt sind und Sie diesen zustimmen. Wir bitten Sie daher, sich ausführlich mit allen erforderlichen Informationen vertraut zu machen.
I. Einleitung
FLORA TOUR beschäftigt sich mit der Erbringung eigener Produkte und Dienstleistungen sowie mit dem autorisierten Verkauf von Produkten vertraglicher Reisebüros und Agenturen. Unternehmensgegenstand der FLORA TOUR ist: Betrieb von Wechselstuben; Einkauf von Waren zwecks ihres Weiterverkaufs an den Endverbraucher (Einzelhandel); Einkauf von Waren zwecks ihres Weiterverkaufs an andere Gewerbetreibende (Großhandel); Vermittlungstätigkeit im Umfang des freien Gewerbes; Beratungstätigkeit im Bereich der Handelsdienstleistungen; Organisation kultureller und gesellschaftlicher Veranstaltungen; Marktforschung; Verleih von Personenkraftfahrzeugen; Betrieb von Reisebüros; Herstellung von kleinen Erinnerungsgegenständen; Werbe- und Propagationstätigkeit im Umfang des freien Gewerbes; Buchführung; Tätigkeit als Buchführungsberater; Administrative Tätigkeiten; Übersetzungs- und Dolmetscherdienste aus und in die englische, deutsche, französische, spanische und slowakische Sprache mit Ausnahme von Diensten der Gerichtsübersetzer und Gerichtsdolmetscher; Organisation von Kursen, Schulungen und Seminaren; Erbringung von Datendiensten – Internet-Leseraum; Erstellung von Webseiten im Umfang des freien Gewerbes; Vermietung von Industrie- und Verbrauchsgütern; auftragsmäßige Dreharbeiten mit Videokameras; fotografische Dienste; Verleih und Vertrieb von Filmen und Videos; Umgang mit den Ergebnissen geistiger schöpferischer Tätigkeit mit Zustimmung des Urhebers.
II. Entstehung des Vertragsverhältnisses
1. Für Zwecke dieser Allgemeinen Bedingungen sind die Parteien des Vertragsverhältnisses:
a) Auftragnehmer, Reiseagentur FLORA TOUR s.r.o., Ident-Nr.: 17317363 mit Sitz in Kúpeľná 6, 811 02 Bratislava (nachfolgend nur FLORA TOUR genannt), der die Geschäftsbeziehung im eigenen Namen durch das Netzwerk seiner eigenen Verkaufsstellen (Filialen) oder durch externe Vertragsberater eingeht;
b) Auftraggeber (Kunde), natürliche oder juristische Person, die mit dem Auftragnehmer mündlich, per Online-Bestellformular im Internet, per E-Mail-Bestellung, per Fax oder telefonisch den Vertrag/Auftrag über die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen hat.
2. Das Vertragsverhältnis zwischen FLORA TOUR und dem Auftraggeber kommt auf Grundlage des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags oder der bestätigten Bestellung zustande. Der Auftraggeber haftet für die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen sowie für die Erfüllung der Verpflichtungen anderer im Vertrag/Auftrag genannter Teilnehmer.
3. Der Vertragsgegenstand bestimmt sich nach dem Katalog, den zusätzlichen Angeboten der Reiseagentur FLORA TOUR, den bestätigten Bestellungen des Kunden, diesen Allgemeinen Bedingungen, ggf. den besonders vereinbarten Bedingungen, die Bestandteil der bestätigten Bestellung sind.
4. Mit der Auftragsbestätigung verpflichtet sich die Reiseagentur FLORA TOUR, die Leistungen im vereinbarten Umfang, in vereinbarter Qualität und zu den vereinbarten Bedingungen zu erbringen.
III. Preis- und Zahlungsbedingungen
1. Der Auftragnehmer hat das Recht, mit dem Kunden die Preis- und Zahlungsbedingungen für einen bestimmten Dienstleistungsauftrag gesondert und abweichend von den Allgemeinen Bedingungen, der geltenden Preisliste und anderen Verträgen zu vereinbaren.
2. Die Preise der von FLORA TOUR angebotenen Produkte, die im Katalog, auf der Website oder in den Angeboten angeführt sind, sind als Richtpreise zu verstehen und können weiteren Anpassungen unterliegen. Der verbindliche und vereinbarte Preis wird im Vertrag/Auftrag angeführt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den Preis für die Dienstleistungen an den Auftragnehmer in bar zu bezahlen, und zwar an der im Vertrag/Auftrag festgelegten Kontaktstelle oder auf das in der Rechnung angeführte Konto.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellten und vom Auftragnehmer angenommenen Dienstleistungen rechtzeitig und ordnungsgemäß zu bezahlen. Der Preis für die bestellten Dienstleistungen ist vor der Lieferung der Dienstleistungen laut Vereinbarung auf Grundlage der Vorrechnung (Vorauszahlung) oder des Steuerbelegs zu bezahlen, sofern der Auftragnehmer mit dem Kunden nichts anderes vereinbart hat.
5. Der Kunde hat nur Anspruch auf diejenigen Rabatte, die am Tag der Entstehung des Vertragsverhältnisses gültig sind, wobei er sie an diesem Tag in Anspruch nehmen muss, andernfalls erlischt der Anspruch auf Rabattgewährung. Bei der Gewährung von Rabatten bzw. Preisnachlässen für Kinder ist das Alter des Kindes am Tag der Inanspruchnahme der Leistungen maßgebend. Der Kunde ist berechtigt, nur eine der laufenden Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen, die sich auf die gegebene Dienstleistung bezieht. Die Kombination von Rabatten ist nicht möglich.
6. Das Entgelt der Reiseagentur ist im Preis der Produkte enthalten.
7. Im Falle einer bargeldlosen Zahlung gilt der Preis der Dienstleistungen an dem Tag als bezahlt, an dem der Betrag für die Dienstleistungen auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wird.
8. Der Preis der Dienstleistungen ist in Euro zu bezahlen, im Falle einer Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist es möglich, den Preis der Dienstleistungen in einer Fremdwährung zu bezahlen. Bei der Festlegung des Preises in einer Fremdwährung wird vom Wechselkurs der Fremdwährung ausgegangen, der am Tag des Vertragsabschlusses oder der Annahme der Bestellung gültig ist.
9. Falls der Kunde den Fälligkeitstermin nicht einhält, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,5 % des Schuldbetrags für jeden Tag des Verzugs zu verlangen.
10. Falls der Kunde die Anzahlung nicht ordnungsgemäß und pünktlich leistet und der Vertrag/Auftrag die Bezahlung der Anzahlung an den Auftragnehmer vorsieht, so kann der Auftragnehmer nach Mahnung und Ablauf angemessener Zahlungsfrist die Erbringung der Leistungen verweigern, bis der Kunde die Anzahlung geleistet hat, oder vom Vertrag/Auftrag zurücktreten.
11. Falls der Kunde und der Auftragnehmer nichts anderes vereinbaren, so muss der Kunde dem Auftragnehmer den Preis für die im abgeschlossenen Vertrag oder in der Bestellung angeführte Anzahl von Personen/Plätzen bezahlen.
12. Die Dienstleistungen von FLORA TOUR können schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder per Online-Formular auf der Website bestellt werden.
13. Die Bestellung muss enthalten:
a) Identifizierung (Name) des Kunden;
b) Rechnungsdaten – wenn der Kunde die Ausstellung einer Rechnung erfordert;
c) weitere Daten, die der Auftragnehmer in Abhängigkeit von der bestellten Dienstleistung einfordert – z. B. Anzahl der Personen, Dauer, Datum und Uhrzeit, Treffpunkt usw.);
d) gewünschten Termin für die Erbringung der Dienstleistung;
e) Kontaktdaten der für die Bearbeitung des Auftrags berechtigten Person;
f) Zahlungsmodalitäten.
14. Die Bestellung ist erst nach mündlicher, elektronischer oder schriftlicher Bestätigung durch FLORA TOUR verbindlich.
15. Nach der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer ist der Auftrag verbindlich und es beziehen sich auf ihn Stornogebühren. Im Falle einer Änderung der im Auftrag angeführten Daten hat FLORA TOUR das Recht, wie folgt Stornogebühren vom Endpreis zu berechnen:
a) Stornierung des Auftrags 2 Tage oder weniger vor Leistungserbringung: 100% Stornogebühr,
b) Stornierung des Auftrags 3 bis 7 Tage vor Leistungserbringung: 75% Stornogebühr,
c) Stornierung des Auftrags 8 bis 14 Tage vor Leistungserbringung: 50% Stornogebühr,
d) Stornierung des Auftrags 15 bis 31 Tage vor Leistungserbringung: 25% Stornogebühr.
Falls eine Vorauszahlung geleistet wurde, so verfällt der gesamte Betrag zu Gunsten des Auftragnehmers
16. Im Falle einer teilweisen Stornierung der Dienstleistungen (d. h. Stornierung nur einiger Dienstleistungen) gelten die Stornobedingungen für das stornierte Produkt, so wie im vorstehenden Punkt angeführt ist.
17. Falls zu Lasten der Reiseagentur FLORA TOUR durch den Rücktritt oder die Verspätung zusätzliche Verpflichtungen und Stornogebühren in Bezug auf die bereits gebuchten Dienstleistungen entstehen, so ist der Kunde zur Zahlung dieser Gebühren verpflichtet.
IV. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
1. Die grundlegenden Rechten des Auftraggebers enthalten:
a) Recht auf ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten und bezahlten Dienstleistungen;
b) Recht auf Information durch FLORA TOUR über alle Einzelheiten der vertraglich vereinbarten und bezahlten Dienstleistungen;
c) Recht über allfällige Änderungen der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen informiert zu werden;
d) Recht jederzeit vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen gemäß den vorstehend angeführten Stornobedingungen vom Vertrag zurückzutreten;
e) Recht in Einklang mit der Reklamationsordnung Mängel zu beanstanden.
2. Die grundlegenden Pflichten des Auftraggebers enthalten:
a) FLORA TOUR wahrheitsgemäß und vollständig die eingeforderten Angaben und jegliche Änderungen dieser Angaben mitzuteilen und ggf. die für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen entsprechend den Vorgaben der Reiseagentur vorzulegen.
b) bei Dienstleistungen, die für einen konkreten Termin gebucht wurden, mindestens 10 Minuten vor dem vereinbarten Beginn der gebuchten Dienstleistung am vereinbarten Abfahrtsort einzutreffen. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen des Kunden übernimmt die Reiseagentur FLORA TOUR keine Gewähr für die Dauer der gebuchten Dienstleistung, die um die Dauer der Verspätung des Kunden gekürzt ggf. auf einen anderen Termin verschoben werden kann, oder deren Durchführung.
c) eine erwachsene Begleitperson sicherzustellen für Personen unter 15 Jahren und für Personen, deren Gesundheitszustand dies erfordert.
d) den vereinbarten Preis für die erbrachte Dienstleistung in Einklang mit Artikel II und III dieser Allgemeinen Bedingungen zu bezahlen.
e) von der Reiseagentur die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Dokumente (z. B. Fahrscheine) zu übernehmen.
f) in der Lage zu sein, ein gültiges Reisedokument ggf. Visum vorzuweisen und die Einreisebestimmungen der zu besuchenden Länder zu respektieren.
g) den Anweisungen der Begleitperson, des Delegaten oder des Personals der Reiseagentur FLORA TOUR Folge zu leisten.
h) den Schaden zu ersetzen, der durch sein Verschulden ggf. entstanden ist.
i) im Falle einer Reklamation der Dienstleistung ist der Kunde verpflichtet, diese sofort direkt bei den Mitarbeitern der Reiseagentur FLORA TOUR zu reklamieren.
j) auf die eignen Sachen aufzupassen. Im Falle eines Verlustes ist die Reiseagentur FLORA TOUR nicht für Verluste während der Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich.
3. Zu weiteren Pflichten des Auftraggebers – juristischer Person, die eine der Parteien des Vertragsverhältnisses ist – gehören:
a) seine Teilnehmer ordnungsgemäß über die Allgemeinen Bedingungen sowie über weitere Tatsachen betreffend die zu erbringenden Dienstleistungen, deren Qualität und Umfang zu informieren.
b) dafür zu sorgen, dass alle Teilnehmer die grundlegenden Kundenpflichten von FLORA TOUR einhalten, so wie es in diesen Allgemeinen Bedingungen angeführt ist.
V. Rechte und Pflichten des Dienstleisters – Reiseagentur FLORA TOUR
1. Die Reiseagentur FLORA TOUR ist als Dienstleister verpflichtet, ihre Kunden über alle erforderlichen Tatsachen zu informieren, die im Zusammenhang mit den bestellten Dienstleistungen stehen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses/Auftrags bekannt sind und die Entscheidung des Kunden über den Kauf der Produkte beeinflussen können.
2. Die Reiseagentur FLORA TOUR ist verpflichtet, gegenüber dem Kunden nur die im Voraus bestätigten und bezahlten Dienstleistungen zu erbringen, so wie sie im Vertrag/Auftrag angeführt sind. Über die Erbringung der Dienstleistungen wird ein Steuerbeleg ausgestellt.
3. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt zu ändern. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare bzw. vorhersehbare, jedoch nicht beherrschbare Tatsachen, die die Erbringung der Dienstleistungen beeinträchtigen, z. B. Streiks, Naturgewalten, technische und verkehrliche Hindernisse. Der Dienstleister ist verpflichtet, dem Kunden nach Möglichkeit zumindest einen ungefähren Zeitpunkt für die Erbringung der Dienstleistungen mitzuteilen. Wird die Erbringung der Dienstleistung infolge höherer Gewalt unmöglich, so erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters, die bestellten Dienstleistungen zu erbringen.
4. Die Reiseagentur FLORA TOUR hat das ausschließliche Eigentums- und Urheberrecht an den Katalogen und anderen Materialien im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen. Der Kunde ist ohne Zustimmung nicht berechtigt, jegliche Materialien der Reiseagentur FLORA TOUR zu verwenden, zu übersetzen, zu kopieren oder zu vervielfältigen.
5. Falls der Dienstleister nicht in der Lage ist, dem Kunden die Dienstleistungen im vereinbarten Termin zu liefern, so wird der Termin der bestellten Dienstleistungen in Absprache mit dem Kunden geändert.
6. Sollte der Dienstleister aus anderen als den oben genannten Gründen nicht in der Lage sein, die Dienstleistungen zu erbringen, so ist der Dienstleister verpflichtet, in Absprache mit dem Kunden ein Alternativprogramm anzubieten. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, vom Vertrag/Auftrag zurückzutreten, wobei die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet wird.
7. Die Reiseagentur FLORA TOUR behält sich das Recht vor, bestimmte Dienstleistungen nicht zu erbringen, wenn die Mindestanzahl der Teilnehmer nicht erreicht wird.
VI. Beendigung des Vertrags
1. Der Vertrag/Auftrag gilt als beendet, wenn alle Rechte, Pflichten und Ansprüche der Vertragsparteien aus dem Vertrag/Auftrag abgegolten sind.
2. Vor dem Fälligkeitsdatum kann der Vertrag/Auftrag durch Rücktritt im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen beendet werden. Für bestimmte Produkte gelten besondere Bedingungen.
3. Der Dienstleister hat das Recht, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten:
a) Wenn der Kunde mit der Bezahlung des Dienstleistungspreises in Verzug ist, obwohl der Dienstleister ihn zur Bezahlung innerhalb einer angemessenen Nachfrist aufgefordert hat.
b) Wenn erst nach Abschluss des Vertrags/Auftrags mit dem Kunden nachweisbare Tatsachen auf Seiten des Kunden eingetreten sind, die berechtigte Zweifel an der rechtzeitigen oder vollständigen Erfüllung aller Pflichten und Verbindlichkeiten des Kunden begründen, insbesondere an der Bezahlung des Dienstleistungspreises, so ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Kunden die sofortige Bezahlung des Dienstleistungspreises zu verlangen, auch wenn die Angaben auf der Rechnung anders lauten.
c) Wenn die Vorauszahlung für Dienstleistungen laut den Allgemeinen Bedingungen nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig bezahlt wurde.
d) In sonstigen Fällen, sofern dies nach den Allgemeinen Bedingungen, dem Vertrag/Auftrag oder den allgemein verbindlichen Vorschriften zulässig ist.
4. Im Falle des Rücktritts erlischt der Vertrag/Auftrag von Beginn an. Der Vertrag/Auftrag ist gültig bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Rücktritts des Dienstleisters an den Kunden. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag erlöschen nicht die Rechte und Pflichten, die durch die Verletzung des Vertrags/Auftrags entstanden sind, insbesondere das Recht auf Schadenersatz, Vertragsstrafen und andere Sanktionen usw.
VII. Schutz personenbezogener Daten
Mit der Übermittlung personenbezogener Daten an die Reiseagentur FLORA TOUR erteilt der Kunde dem Unternehmen die uneingeschränkte und ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung der beim Ausfüllen des Online-Bestellformulars sowie anderer von FLORA TOUR erstellter Dokumente angegebenen personenbezogenen Daten. Mit dem Ausfüllen des übermittelten Formulars erklärt sich der Kunde damit einverstanden, in das Kundenregister des Reiseagentur FLORA TOUR aufgenommen zu werden und erhält somit die Möglichkeit, kostenlos Informationen über die Produkte von FLORA TOUR zu erhalten. Die eingeholten Daten werden ausschließlich zu Marketingzwecken und zur Optimierung der Dienstleistungen verwendet. Die Reiseagentur wird den Widerruf dieser Einwilligung jederzeit entsprechend den Bedürfnissen des Kunden unter den angegebenen Kontaktdaten akzeptieren. Die Reiseagentur verpflichtet sich, die Daten in Übereinstimmung mit der Legislative der Slowakischen Republik zu verarbeiten, zu archivieren und zu löschen. Falls der Kunde kein Interesse am Erhalt der Newsletter hat, so genügt es, den folgenden Text an die E-Mail-Adresse reservation@floratour.sk zu senden: „Ich möchte nicht über die Neuigkeiten von FLORA TOUR informiert werden“.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Bedingungen sind ab dem 01.01.2012 verbindlich.
2. Der Dienstleister hat das Recht, den Inhalt der Allgemeinen Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Allgemeinen Bedingungen sind für den Kunden erst mit der Veröffentlichung der neuen Fassung bei der Kontaktstelle des Dienstleisters oder auf der Website des Dienstleisters verbindlich.